Aktualisierte Corona Regeln des Universitätsklinikums Dresden - 3G auch für alle Patient*innen!

Liebe Patientinnen, liebe Patienten,

in den vergangenen Tagen verzeichneten wir einen starken Anstieg der COVID-19-Belegung am Universitätsklinikum Dresden, im Cluster Ostsachsen sowie im gesamten Freistaat. In Anbetracht der unzureichenden Impfquoten der umgegebenen Landkreise (Gesamt-Impfquoten liegen in den umgebenden Landkreisen bei lediglich 45 bis 55 %) muss sich das Uniklinikum Dresden auf neuerliche Belastungsphasen einstellen, so dass der Krisenstab des UKD die folgende Regelungen erlassen hat, welche für den Betrieb des MS Zentrums Dresden und MRT-Termine relevant sind:

  • Es gilt ab sofort die 3G-Regelung in den Gebäuden der Universitätsklinikums Dresden. Der Zutritt ist grundsätzlich nur mit entsprechendem Nachweis gestattet, also entweder Nachweis der erfolgten vollständigen Impfung oder Genesung bzw. negativer Testnachweis (negativer Antigentest mit 24 h Gültigkeit, negativer PCR Test mit 48 h Gültigkeit).
  • Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ebenfalls geimpft bzw. werden regelmäßig getestet.
  • Die weiteren Regelungen des Krisenstabs zum Abstandsgebot, Maskenpflicht, Verhalten bei Symptomen einer Atemwegsinfektion gelten weiterhin.
  • Wie schon mehrfach kommuniziert, wird insbesondere Patienten*innen mit Multipler Sklerose die Boosterimpfung (3. COVID-19-Impfung) 6 Monate nach der Erstimpfung empfohlen. Allen Patienten ohne aktuellen COVID-19-Impfschutz können wir nur die möglichst zeitnahe Impfung empfehlen.
  • Weitere Hinweise finden Sie unter: https://www.uniklinikum-dresden.de/de/startseite_kollektionen/informationen-zum-corona-virus
Wir hoffen, dass wir gemeinsam gesund durch die folgende nicht ganz einfache Zeit kommen.

Beim morgigen Patientenpodcast ("MS digital", 2.11.2021, 17 Uhr) gehen wir insbesondere auf das Thema "Boosterimpfungen bei MS" und die neuen Regelungen am UKD ein.