Patientenfortbildung Juni 2017

Liebe Patientinnen, liebe Patienten, liebe Angehörige

hiermit möchte ich Sie recht herzlich zu unserer nächsten Patientenfortbildung zum Themenkomplex Cannabis & Co bei Multipler Sklerose am 06.06.2017 um 17:00 Uhr einladen.
Wir werden uns darin mit dem Themenkomplex Cannabis & MS befassen und herausfinden, ob und inwiefern Cannabis zur Behandlung von MS-Symptomen geeignet ist.
Cannabis ist die in Deutschland nach wie vor am häufigsten konsumierte illegale Substanz. Sie wird aus den weiblichen Blütenständen, den Blättern oder dem Harz der Hanfpflanze gewonnen. Meist werden die Pflanzenteile geraucht. Deren Hauptwirkstoff THC (Tetrahydrocannabinol) kann berauschen und süchtig machen. Der Besitz von Cannabis ist verboten, dennoch hat sich der Hanf einen Platz im Arzneimittelregal erobert:
Seit dem Sommer 2011 sind cannabishaltige Medikamente erlaubt, eine Arznei ist jetzt zugelassen. Nach dem einstimmigen Beschluss im Bundestag ist Cannabis seit 10. März 2017 als Medizin auf Rezept in der Apotheke erhältlich. Alle Ärzte (ausgenommen Tier- und Zahnärzte) dürfen schwerkranken Patienten damit erstmals Cannabis als Therapiealternative verschreiben, wenn eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht. Bei erstmaliger Verordnung ist vorab ein Antrag auf Kostenübernahme an die Krankenkasse zu stellen. Widerspruch dürfen diese nur einlegen, wenn gewichtige medizinische Gründe dagegen sprechen.
Dieser Beschluss ist nicht gleichbedeutend mit einer generellen Legalisierung von Cannabis. Der Eigenanbau durch Patienten bleibt verboten. Laut der novellierten Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) darf der Arzt innerhalb von 30 Tagen pro Patient bis zu 100 g Cannabis in Form von getrockneten Blüten verschreiben. Bei Cannabisextrakt gilt bezogen auf den Gehalt an ∆9-Tetrahydrocannabinol die bisherige Höchstgrenze von 1000 mg weiter.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) soll als Cannabisagentur den Anbau ausschreiben und kontrollieren. Bis dahin wird die Versorgung mit dem so genannten Medicalcannabis über Importe geregelt. So schillernd wie die Wirkungsbreite von Cannabis, so breit gefächert sind die Einsatzmöglichkeiten der Pflanze, das schildern Studien und Fallbeispiele. In Kalifornien behandeln Aids-Kranke damit ihre Appetitlosigkeit. Krebspatienten dämpfen die Übelkeit bei einer Chemotherapie. Cannabis kann Tics beim Tourette-Syndrom, die Symptome entzündlicher Darmerkrankungen wie Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa oder des posttraumatischen Belastungssyndroms bekämpfen oder Schmerzen bei Endometriose, rheumatischer Arthritis und Krebserkrankungen lindern.
Im MS Bereich stellt sich die Situation anders dar, da hier das THC-Medikament Sativex bereits zugelassen ist. Die Zulassung bedeutet, dass der Arzt es verschreiben darf und die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Das Kassenrezept gibt es aber nur für eine Indikation: bei schmerzhaften Muskelkrämpfen in Folge von Multipler Sklerose. Im Vortrag werden wir uns kritisch mit dem Thema Cannabis bei Multipler Sklerose auseinandersetzen und am Ende des Vortrages haben Sie die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

Gern können Sie uns auch Themenwünsche für zukünftige Veranstaltungen zukommen lassen.

Ihr Team des MS Zentrum Dresden und Ihr Prof. Dr. med. Tjalf Ziemssen